EUDR einfach erklärt: Relevanz für Unternehmen und Lieferketten - Was Unternehmen jetzt wissen sollten


Kundeninformation zur EU-Entwaldungsverordnung
Stand: Juli 2026
In jüngster Zeit erhalten wir von unseren Kunden verstärkt Anfragen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Wir möchten Sie mit dieser Information sachlich über den aktuellen Stand informieren – und gleichzeitig klarstellen: Für den überwiegenden Teil unserer Produkte und für uns als Lieferanten besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
1. Was ist die EUDR?
Die Verordnung (EU) 2023/1115 – kurz EUDR (EU Deforestation Regulation) – zielt darauf ab, Produkte vom EU-Markt fernzuhalten, die mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Betroffen sind sieben Rohstoffe: Naturkautschuk, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja und Holz – sowie bestimmte Folgeprodukte.
ℹ️ Die EUDR richtet sich sowohl an Marktteilnehmer (Operatoren) als auch an Händler (Trader). Die umfangreichsten Sorgfaltspflichten treffen jedoch diejenigen Unternehmen, die relevante Erzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder importieren. Unsere Rolle innerhalb der Lieferkette ist hiervon grundsätzlich deutlich geringer betroffen.
2. Sind unsere Dichtungen überhaupt betroffen?
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind nur Dichtungen relevant, die Naturkautschuk enthalten. Der weitaus größte Teil unseres Sortiments besteht aus synthetischen Werkstoffen, die von der Verordnung nicht erfasst werden:
| Werkstoff | EUDR-relevant? | Bemerkung |
| FKM, FFKM (Fluorelastomere) | ❌ Nein | Synthetisch, nicht erfasst |
| NBR, HNBR, SBR | ❌ Nein | Synthetisch, nicht erfasst |
| EPDM, CR, Silikon |
❌ Nein | Synthetisch, nicht erfasst |
| NR – Naturkautschuk | ⚠️ Einzelfallprüfung | erforderlich Produkten mit Naturkautschukanteil |
| NR-Blends (Mischungen) | ⚠️ Einzelfallprüfung | erforderlich Abhängig vom NR-Anteil |
3. Aktueller Regulierungsstand – noch keine verbindliche Regelung
Die Europäische Kommission arbeitet weiterhin an ergänzenden Leitlinien und Rechtsakten zur praktischen Umsetzung der Verordnung. Dadurch können sich einzelne Anforderungen und Auslegungen noch ändern. Zum Informationsstand: Juli 2026 gelten folgende Fristen:
| Unternehmensgröße | Antwendungsbeginn |
| Große & mittlere Unternehmen | 30. Dezember 2026 (VO EU 2025/2650) |
| Kleinst- & Kleinunternehmen (KMU) |
30. Juni 2027 |
Zudem hat die EU-Kommission am 4. Mai 2026 ein umfassendes Überarbeitungspaket veröffentlicht, das weitere Vereinfachungen und Klarstellungen enthält – darunter einen noch nicht final verabschiedeten delegierten Rechtsakt zum genauen Produktumfang. Die genauen Anforderungen stehen damit noch nicht endgültig fest.
⚠️ Fazit: Da die konkreten Durchführungsbestimmungen noch nicht vollständig verabschiedet sind und wir als Lieferant – nicht als Erstinverkehrbringer – tätig sind, stellen wir derzeit keine pauschalen EUDR-Konformitätserklärungen aus. Sollten künftig produktspezifische Nachweise erforderlich oder verfügbar sein, prüfen wir diese im Einzelfall. Wir beobachten die Entwicklung und reagieren, sobald konkrete, verbindliche Anforderungen vorliegen.
4. Häufige Fragen (FAQ)
❓ Können Sie uns eine EUDR-Konformitätserklärung ausstellen?
Derzeit nicht in pauschaler Form. Da die Durchführungsbestimmungen noch nicht final sind und wir als Lieferant nicht die Rolle des Erstinverkehrbringers innehaben, ist eine belastbare Erklärung zum jetzigen Zeitpunkt weder möglich noch sinnvoll. Wir informieren Sie, sobald konkrete Anforderungen vorliegen.
❓ Enthält mein O-Ring / meine Dichtung Naturkautschuk?
Das entnehmen Sie bitte dem Werkstoffdatenblatt Ihres Produkts. Die Werkstoffbezeichnung „NR“ oder „natural rubber“ kennzeichnet Naturkautschuk. Die große Mehrheit unserer Standardprodukte (FKM, NBR, EPDM etc.) enthält keinen Naturkautschuk und ist von der EUDR nicht betroffen.
❓ Was müssen wir als Kunde jetzt konkret tun?
Zunächst: prüfen, ob Ihre Produkte überhaupt Naturkautschuk enthalten. Enthält das betreffende Produkt keinen Naturkautschuk, ergeben sich aus unserer Lieferbeziehung nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine zusätzlichen Anforderungen aufgrund der EUDR. Wenn ja – sprechen Sie uns an; wir klären gemeinsam, welche Informationen wir Ihnen zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stellen können.
Fragen zu einem konkreten Produkt? Sprechen Sie uns direkt an: Dichtungstechnik GmbH | MagnuSeals® E-Mail: sales@magnuseals.com
Wir beobachten die Entwicklungen zur EUDR fortlaufend und melden uns, sobald konkreter Handlungsbedarf für Sie oder uns entsteht.
Haftungsausschluss
Diese Information wurde nach aktuellem Stand (Juli 2026) nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie dient ausschließlich zur allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Da sich die regulatorischen Rahmenbedingungen laufend verändern können, empfehlen wir, im Zweifelsfall einen qualifizierten Rechts- oder Fachberater hinzuzuziehen. Die Dichtungstechnik GmbH | MagnuSeals® übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Information getroffen werden.
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